Entscheidungen zu § 5 GenVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1993/10/27 6Ob627/93

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Entscheidung | OGH | 27.10.1993

RS OGH 1984/1/11 1Ob757/83 (1Ob758/83, 1Ob759/83), 6Ob627/93, 6Ob217/16d

Norm: GenVG §5ZPO §1 Ae1ZPO §235 B
Rechtssatz: Gemäß § 5 GenVG bewirkt die Eintragung der Verschmelzung durch Aufnahme in das Genossenschaftsregister des Sitzes der übertragenden Genossenschaft den Übergang des Vermögens dieser Genossenschaft auf die übernehmende Genossenschaft und das Erlöschen der übertragenden Genossenschaft. Die Verschmelzung ist ein Fall der Rechtsnachfolge durch Universalsukzession. Demnach ist die Parteibezeichnung auf d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1984

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