Begründung: Mit der am 12.November 1992 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger von der G***** Wechselseitigen Versicherung aus dem Rechtsgrund der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag die Zahlung von S 907.500 sA. Die Klage und der Auftrag zur Erstattung einer Klagebeantwortung wurden zu Handen der in der Klage bezeichneten zwei Vorsitzenden des Vorstandes am 17. November 1992 zugestellt. Im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS G... mehr lesen...
Norm: GenVG §5 ZPO §1 Ae1 ZPO §235 B GenVG § 5 heute GenVG § 5 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 GenVG § 5 gültig von 11.06.1980 bis 31.12.1990 ZPO § 1 heute ... mehr lesen...