Entscheidungen zu § 1 Abs. 5 DG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/26 95/13/0061

Die Beschwerdeführerin ist Schauspielerin und bezog in ihrem Beruf im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger ebenso wie aus nichtselbständiger Arbeit. Streit zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens besteht über die Frage, ob die Beschwerdeführerin berechtigt ist, bestimmte im Streitjahr getätigte Aufwendungen ihrer beruflichen Veranlassung wegen als Betriebsausgaben und Werbungskosten anzusetzen und die auf diese Aufwendungen entfallenden Vorsteuern abzuziehen, o... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1997

RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0061

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;RDG §70 Abs5;RDG AmtskleidV 1962 §1 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0104 8 (hier: gilt auch für Schauspieler und die von diesen selbst beschafften Kostüme) Stammrechtssatz Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/4/24 93/15/0069

Die Beschwerdeführerin, eine Richterin, machte in ihrem Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches 1991 ua Aufwendungen für die Anschaffung sechs weißer Blusen, eines schwarzen Kostüms, eines schwarzen Rocks, dreier schwarzer Paar Schuhe sowie für die Reinigung der weißen Blusen im Gesamtbetrag von 22.786 S als Werbungskosten geltend. Die Aufwendungen für eine Spanienreise sah sie als Fortbildungskosten an und machte diese ebenfalls im Gesamtbetrag von 14.400 S als Werbungskosten g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.1997

RS Vwgh 1997/4/24 93/15/0069

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;RDG §70 Abs5;RDG AmtskleidV 1962 §1 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0104 8 Stammrechtssatz Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (zB Zivilanzüge, Stra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/29 93/15/0104

Der Beschwerdeführer bezieht als Richter an einem Bezirksgericht und als Lehrer an einer Handelsakademie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seinen Anträgen auf Durchführung der Jahresausgleiche für 1989 bis 1991 begehrte er u. a. die Berücksichtigung seiner Mitgliedsbeiträge zum Bund Sozialistischer Akademiker (BSA), seiner Telefonkosten und der Aufwendungen für die Anschaffung und Reinigung von Dienstbekleidung als Werbungskosten gemäß § 16 EStG (1988) sowie die Gewährung de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1995

RS Vwgh 1995/6/29 93/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;RDG §70 Abs5;RDG AmtskleidV 1962 §1 Abs5;
Rechtssatz: Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (zB Zivilanzüge, Straßenanzüge, weiße Hemden) handelt, die von Dienstnehmern überdies pri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1995

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