Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid (Beschluss) der Stellungskommission Wien (in Folge: belangte Behörde) vom 23.03.2023 wurde der Beschwerdeführer (in Folge: BF) nach Durchführung des Stellungsverfahrens für „UNTAUGLICH“ befunden. Dieser Bescheid wurde dem BF am 13.04.2023 rechtswirksam an die damalige Abgabestelle XXXX durch Ersatzzustellung zugestellt. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid (Beschluss) der Stel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Stellungskommission Wien vom 30.09.2019, zugestellt am 18.10.2019, wurde der Beschwerdeführer für „untauglich“ erklärt. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass der laut einem amtsärztlichen Zeugnis vorliegende medizinische bzw. psychologische Sachverhalt die Eignung des Beschwerdeführers für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung auf Dauer ausschließe. Es habe von einem persönlichen Erscheinen des Be... mehr lesen...