Entscheidungen zu § 9 Abs. 7 WG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/15 99/07/0038

Beim Umwelt- und Kanalbauamt der mitbeteiligten Partei wurde Beschwerde darüber geführt, dass der Beschwerdeführer bei seinem Einfamilienwohnhaus Kaltenbrunnerstraße 97 keine Müllabfuhr habe; er entsorge seinen Müll an der steil abfallenden Böschung seines Hauses. Mit Schreiben vom 7. August 1996 teilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Leoben dem Beschwerdeführer mit, anlässlich einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass die Liegenschaft des Beschwerdeführers in der Katas... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.07.1999

RS Vwgh 1999/7/15 99/07/0038

Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;AWG Stmk 1990 §9 Abs1;AWG Stmk 1990 §9 Abs5;AWG Stmk 1990 §9 Abs7;
Rechtssatz: Auf einem Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, fällt erfahrungsgemäß Müll an, auch wenn das Wohnobjekt nur sporadisch benützt wird (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.1999

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