Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein in § 29 Abs 1 KSchG genannter Verein. Sie macht Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung ihrer Ansicht nach gesetzwidriger beziehungsweise sittenwidriger Bestimmungen in von der Beklagten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern gemäß § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die Beklagte ist unter anderem Emittentin von Bankschuldverschreibungen mit dem Namen „Callable Snowball Floater Obligation 2005-2013/11“ (ISIN-Cod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach den §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Erstbeklagte betreibt hauptsächlich in Kärnten Finanzierungsleasinggeschäfte mit Verbrauchern. Sie verwendet dafür Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem die im vorliegenden Verfahren strittigen Klauseln enthalten. Die Zweitbeklagte ist die „Muttergesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Passivlegitimation ist im Revisionsver... mehr lesen...