Entscheidungen zu § 52 Abs. 1 WG 2001

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Oberösterreich 2011/03/24 VwSen-310431/6/Kü/Ba

Rechtssatz: Eine gemäß § 52 Abs1 AWG 2002 genehmigungspflichtige mobile Brecheranlage für Baurestmassen darf erst nach Vorliegen der Genehmigung durch den Landeshauptmann auf den nach den festgesetzten Auflagen und Bedingungen dafür vorgesehenen Standorten eingesetzt werden. Zuletzt aktualisiert am 05.05.2011 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.03.2011

RS UVS Kärnten 2005/04/15 KUVS-K1-2196/7/2004

Rechtssatz: Im Sinn des § 44a VStG sind gegenüber Beschuldigten generell konkrete Tatvorwürfe zu erheben. Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Beschuldigten einerseits die Möglichkeit zu geben, sämtliche seiner Entlastung dienenden Beweise vorzubringen, andererseits ihn vor Doppelbestrafung zu bewahren. Unter diesem Gesichtspunkt wäre die Erstinstanz verhalten gewesen, einen konkreten Tatvorwurf zu formulieren, indem sie feststellen hätte müssen, ob es sich vorliegend um eine mobile Behandlu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.04.2005

RS UVS Oberösterreich 1996/01/08 VwSen-420082/35/Kl/Rd

Rechtssatz: Der Bf wurde in Zurechnung zum BM für Landesverteidigung vorläufig am 7.7.1995 um 9.40 Uhr bis 9.41 Uhr festgenommen. Dies stellt einen Akt der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Die Beschwerde wurde rechtzeitig eingebracht und es liegen auch die übrigen Beschwerdevoraussetzungen vor. Die Beschwerde ist zulässig, sie ist im übrigen auch begründet. Der Bf steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, ist Beamter der H... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.01.1996

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