Mit der vorliegenden, am 17. 3. 1970 eingebrachten Klage begehrt die klagende Sparkasse, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr den Betrag von S 10.000.- samt 6% Zinsen seit 16. 7. 1966 zu zahlen. Die Klage wird nach der mit Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz v 18. 6. 1970 erfolgten Zulassung der Klageänderung darauf gestützt, daß der Beklagte vom Inhaber einer Baumschule Gustav R Waren bezogen habe. Zur Deckung der Kaufpreisschuld habe er Wechsel als Annehmer unterschrieben. Ein... mehr lesen...