Der Kläger macht aus dem Verlust von Spareinlagen bei der A-Bank einen Amtshaftungsanspruch mit der Begründung: geltend, das Bundesministerium für Finanzen habe seine Aufsichtspflicht nach dem Kreditwesengesetz verletzt. Die Beklagte - die Republik Österreich - bestritt dies und wendete Verjährung ein. Hiezu steht außer Streit, daß über das Vermögen der A-Bank am 25. November 1974 der Ausgleich und am 21. März 1975 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde sowie daß der Kläger am 17. Mai 1... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §1KWG 1939 §46 Abs2
Rechtssatz:
In den Angelegenheiten des Kreditwesens ist der BMF als Rechtsnachfolger des "Reichswirtschaftsministers" zuständig. Das gilt insbesondere für die Berechtigung zur Antragstellung nach § 46 Abs 2 KWG (so auch schon VfGH 12.10.1965, B 135/65). In den Angelegenheiten des Kreditwesens ist der BMF als Rechtsnachfolger des "Reichswirtschaftsministers" zuständig. Das gilt insbesondere für die B... mehr lesen...