Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am XXXX der Stellung unterzogen und mit Beschluss der Stellungskommission für tauglich befunden. Dieser Beschluss blieb unbekämpft und erwuchs folglich in Rechtskraft. 1. Der Beschwerdeführer wurde am römisch 40 der Stellung unterzogen und mit Beschluss der Stellungskommission für tauglich befunden. Dieser Beschluss blieb unbekämpft und erwuchs folglich in Rechtskraft. 2. Laut d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom XXXX als für den Wehrdienst tauglich befunden. Gegen diesen Bescheid erhob er kein Rechtsmittel, sodass dieser in Rechtskraft erwuchs. 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom römisch 40 als für den Wehrdienst tauglich befunden. Gegen diesen Bescheid erhob er kein Rechtsmittel, sodass dieser in Rechtskraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich (fortan: belangte Behörde) vom XXXX , GZ XXXX , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab er am selben Tage einen Rechtsmittelverzicht ab, sodass dieser sogleich in Rechtskraft erwuchs. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich (fortan: belangte Behö... mehr lesen...