Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX , im Folgenden als Disziplinarbeschuldigter (DB) bezeichnet, steht als Militärperson der Verwendungsgruppe MBO 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, ist somit Soldat (§ 1 Abs. 3 Z 2 lit.a WG 2001) und versieht Dienst auf dem Arbeitsplatz XXXX des Militärkommandos XXXX . 1. römisch XXXX , im Folgenden als Disziplinarbeschuldigter (DB) bezeichnet, steht als Militärperson der Verwend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer leistete ab 03.04.2017 seinen Grundwehrdienst und war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum als Rekrut in der Führungsunterstützungskompanie des Kommandos Gebirgskampf in Innsbruck eingeteilt. Am 27.04.2017 erließ der Kommandant der Führungsunterstützungskompanie gegen den Beschwerdeführer mündlich eine Disziplinarverfügung, weil dieser am 27.04.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) versah von 01.12.2014 - 31.05.2015 und damit auch im Tatzeitraum als Soldat (Dienstgrad: Rekrut) Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer, im Befehlsbereich des Militärkommandos XXXX. Seine Dienststelle war das Hochlager Truppenübungsplatz XXXX (TÜPL). 1. Der Beschwerdeführer (BF) versah von 01.12.2014 - 31.05.2015 und damit auch im Tatzeitraum als Soldat (Dienstgrad: Rekrut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete vom XXXX bis XXXX Grundwehdienst beim Jägerbataillon 23. Der BF meldete sich mittels Formblatt am 30.10.2008 freiwillig zur Leistung von Milizübungen zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion in der Einsatzorganisation des Bundesheeres gemäß § 21 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001). Mit Note des Militärkommandos Vorarlberg/Ergänzungsabteilung vom 14.01.2009 wurde der B... mehr lesen...