Entscheidungsgründe: K***** M***** war zunächst als Vermögensberater tätig. Ab dem Jahr 2000 oder 2001 war er auch an einem EDV-Unternehmen beteiligt; im Jahr 2006 gründete er zudem ein Software-Unternehmen. Etwa 1996 wechselte er von seiner bisherigen Bank zur Rechtsvorgängerin der Beklagten, wo er ein Privatkonto und sein Geschäftskonto als Vermögensberater unterhielt. In den Jahren 2001 bis 2006 verschuldete sich der Vermögensberater zunehmend, weshalb er Kundengelder nicht mehr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem vorliegenden Verfahren liegt ein Antrag der Klägerin auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags über 61.575,27 FF sA zum Kurs am Tage der Fälligkeit zugrunde. Im Zuge des vorliegenden Verfahrens begehrte die Klägerin die Exekution zur Sicherstellung, welche mit Beschluss vom 23. 7. 1982 bewilligt wurde. Es wurden Gegenstände gepfändet, deren Wert die Klägerin im späteren Ausgleichsverfahren mit 235.485 S angab. Am 11. 1. 1983 bzw am 17. 2. 1983 wurde zu Sa ... mehr lesen...
Norm: WG §41 WG § 41 gültig von 01.01.2001 bis 21.12.2001 wiederverlautbart durch BGBl. I Nr. 146/2001 WG § 41 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/1998 WG § 41 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 550/1994 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §27 JWG §41 JWG § 41 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 41 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JWG § 41 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.2001 ... mehr lesen...