RS OGH 1984/9/13 7Ob625/84

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Veröffentlicht am 13.09.1984
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Norm

WG §41

Rechtssatz

Durch die Ausübung des Rechtes, die Umrechnung der auf Fremdwährung lautenden Forderung zum Stichtag der Fälligkeit oder zum Zahlungstag zu wählen, wird die Fremdwährungsforderung endgültig in eine Forderung in inländischer Währung umgewandelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0081704

Dokumentnummer

JJR_19840913_OGH0002_0070OB00625_8400000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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