Norm: JWG §4 Abs3oöJWG §8 Abs2 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
§ 8 Abs 2 oöJWG nimmt bezüglich der Ersatzpflicht für Aufwendungen für Jugendfürsorge (Sozialhilfe) keine klare Trennung zwischen Unterhaltspflichtigen einerseits und "Dritten" andererseits vor. Als "Dritte" gelten hier auch die... mehr lesen...
Norm: JWG §4 Abs3oöJWG §8 Abs2 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Solange der Rechtsträger (Sozialhilfeträger) nicht den Übergang von Unterhaltsansprüchen des Minderjährigen (bzw Sozialhilfeempfängers) an ihn durch schriftliche Anzeige an den leistungspflichtigen Dritten bewirkt hat, kann der M... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater des am 5.9.1976 unehelich geborenen Helmut H*** zu leistenden Unterhalt auf Antrag des Amtsvormundes nach Erhebungen über die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ab 1.11.1986 von S 1.550 auf S 2.700 monatlich. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Auferlegung S 2.000 monatlich übersteigender Unterhaltszahlungen statt und wies das Mehrbegehren ab. Es stellte fest, daß dem Minderjährigen mit Bescheid der B... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ.80 Katastralgemeinde St.Bartlmä mit dem Einfamilienhaus Töpriach Nr.12. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ.28 Katastralgemeinde St.Bartlmä, zu der unter anderem die Grundstücke 22 und 426 gehören. Auf dem Grundstück 22 stehen das Wohnhaus Töpriach Nr.2 und ein Holzschuppen. Das westlich davon gelegene Wirtschaftsgebäude wurde im Jahre 1976 abgerissen. Nördlich des Hauses Nr.2 auf dem Grundstück ... mehr lesen...
Norm: NWG §4 Abs3
Rechtssatz:
Eine während des Verfahrens und in dessen Kenntnis vom Antragsgegner auf der Notweg-Trasse vorgenommene Bauführung (hier: Garage) steht der Einräumung des beantragten Notweges nicht entgegen, sondern ist nur bei der Vornahme der Interessenabwägung (§ 2 Abs 1 NWG, erster Halbsatz) zu berücksichtigen. Eine während des Verfahrens und in dessen Kenntnis vom Antragsgegner auf der Notweg-Trasse vorgenommene Ba... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2dNWG §4 Abs3 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Das NWG enthält keine Definition des Begriffes des "geschlossenen Hofraumes"; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: NWG §4 Abs3
Rechtssatz:
Zur Auslegung des § 4 Abs 3 NWG (kein Notweg durch Hausdurchfahrt). Zur Auslegung des Paragraph 4, Absatz 3, NWG (kein Notweg durch Hausdurchfahrt).
Entscheidungstexte 1 Ob 121/70 Entscheidungstext OGH 02.07.1970 1 Ob 121/70 Veröff: LwBetr 1972,120 6 Ob 508/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: NWG §4 Abs3
Rechtssatz:
Begriff des geschlossenen Hofes.
Entscheidungstexte 1 Ob 37/65 Entscheidungstext OGH 16.03.1965 1 Ob 37/65 Veröff: SZ 38/38 = EvBl 1965/322 S 487 8 Ob 150/71 Entscheidungstext OGH 29.07.1971 8 Ob 150/71 Beisatz: Auslegung des Begriffes "geschlossener Hofraum". (T1) ... mehr lesen...
Das Erstgericht räumte auf Antrag der Luiselotte H., der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, als Alleigentümerin der Liegenschaft EZ. 110, KG. W., und der Ehegatten Anton u Maria O. als Eigentümer der Liegenschaft EZ. 1347, KG. W., für die genannten Liegenschaften einen über die im Eigentum der Antragsgegnerin stehende Liegenschaft EZ. 109, KG. W., in der Servitut des Geh- und Fahrweges zur Benützung durch Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen bis zum Gesamtgewicht von 3 t ... mehr lesen...
Norm: NWG §4 Abs3
Rechtssatz: Zum Begriff "bei Wohnhäusern befindliche, zur Verhinderung des Zutrittes fremder Personen eingefriedete Gärten" (Erörterungen aus Anlass eines außerordentlichen Revisionsrekurses). Entscheidungstexte 7 Ob 69/57 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 7 Ob 69/57 2 Ob 312/74 Entscheidungstext OGH 06.03... mehr lesen...
Norm: NWG §4 Abs3
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 4 Abs 3 des NWG kann es nicht auf die Größe des bei einem Wohnhaus befindlichen Gartens ankommen (entgegen 1 Ob 284/50). Diese Bestimmung ist auch auf gewerblich genützte Gärten anzuwenden. Berücksichtigung eines Konkurrenzverhältnisses zwischen Antragsteller und Antragsgegner (Gärtnereien). Bei der Bestimmung des Paragraph 4, Absatz 3, des NWG kann es nicht auf die Größe des bei e... mehr lesen...
Norm: NWG §4 Abs3
Rechtssatz:
Unter § 4 Abs 3 NWG fallen nur unmittelbar beim Haus befindliche Vorgärten. Unter Paragraph 4, Absatz 3, NWG fallen nur unmittelbar beim Haus befindliche Vorgärten.
Entscheidungstexte 1 Ob 284/50 Entscheidungstext OGH 13.12.1950 1 Ob 284/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Untergerichte haben den Antragstellern für ihre Liegenschaft EZ ***** GB M***** die Dienstbarkeit des Notweges bestehend in dem Fußsteig und Fahrweg über die den Antragsgegnern gehörige Parzelle 482 eingeräumt. Die Antragsgegner, die übereinstimmend mit den Entscheidungen GLUNF 5379, SZ X/14, SZ XII/122, auf dem Standpunkt stehen, dass § 16 AußStrG für die Zulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses im Verfahren über die Einräumung von Notwegen m... mehr lesen...