Norm
NWG §4 Abs3Rechtssatz
Bei der Bestimmung des § 4 Abs 3 des NWG kann es nicht auf die Größe des bei einem Wohnhaus befindlichen Gartens ankommen (entgegen 1 Ob 284/50). Diese Bestimmung ist auch auf gewerblich genützte Gärten anzuwenden. Berücksichtigung eines Konkurrenzverhältnisses zwischen Antragsteller und Antragsgegner (Gärtnereien).Bei der Bestimmung des Paragraph 4, Absatz 3, des NWG kann es nicht auf die Größe des bei einem Wohnhaus befindlichen Gartens ankommen (entgegen 1 Ob 284/50). Diese Bestimmung ist auch auf gewerblich genützte Gärten anzuwenden. Berücksichtigung eines Konkurrenzverhältnisses zwischen Antragsteller und Antragsgegner (Gärtnereien).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0071235Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026