Entscheidungen zu § 39 Abs. 4 WG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/26 97/07/0172

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der L.-GmbH zu vertreten, daß von dieser Gesellschaft am 20. März 1995 in dem von ihr betriebenen Zentrallager bestimmte näher bezeichnete gefährliche Abfälle und Altöle in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1998

RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0172

Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §39 Abs4;GewO 1994 §39 Abs1;
Rechtssatz: Das AWG 1990 enthält, anders als die GewO 1994, keine ausdrückliche Bestimmung über den Zeitpunkt des Überganges der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den abfallrechtlichen Geschäftsführer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1998

RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0172

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §39 Abs3;AWG 1990 §39 Abs4;AWG EU-Nov 1996;
Rechtssatz: Der Umstand, daß § 39 Abs 4 AWG 1990 unverändert dem Rechtsbestand angehört (§ 39 Abs 3 AWG 1990 wurde durch die Nov 1996/434 gestrichen), ist kein Redaktionsversehen, weshalb auch nicht entgegen der eindeutigen Anordnung dieser Bestimmung von einem Entfall der strafrechtlichn Verantwortlichkeit für den abfall... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/15 97/07/0137

Der Beschwerdeführer ist abfallrechtlicher Geschäftsführer der W.B. GmbH gemäß § 15 Abs. 5 AWG. Die letztgenannte Gesellschaft verfügt über eine umfassende Sammelerlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 AWG aufgrund mehrerer Bescheide des Landeshauptmannes von Niederösterreich. Von dieser Erlaubnis sind Schlüsselnummern umfaßt, die sich auch auf krankenhausspezifische Abfälle beziehen. Zur Sammlung von Zytostatika mit der Schlüsselnummer 53510 gemäß ÖNORM S 2101 war diese Gesellschaft jedoch nicht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.01.1998

RS Vwgh 1998/1/15 97/07/0137

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §39 Abs3;AWG 1990 §39 Abs4;
Rechtssatz: Trotz der ersatzlosen Aufhebung des § 39 Abs 3 AWG 1990 ist durch den verbleibenden Abs 4 dieser Gesetzsstelle jedenfalls mit hinreichender Deutlichkeit klargestellt (argumentum "... neben dem Geschäftsführer strafbar, ..."), daß im Falle der Bestellung eines Geschäftsführers nach § 15 Abs 5 AWG 1990 bei Übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1998

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