Entscheidungen zu § 32 Abs. 8 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/12/17 5Ob281/02p

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Entscheidung | OGH | 17.12.2002

RS OGH 2002/12/17 5Ob281/02p

Norm: BWG §32 Abs8BWG §93 Abs3KO §14 Abs2
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Auszahlung einer nicht verfügbar gewordenen Einlage gilt nicht die Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung, wie sie § 14 Abs2 KO für Konkursforderungen anordnet. Begehrt der Anleger im Fall der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Bank von der Sicherungseinrichtung die Auszahlung von auf eine bestimmte Laufzeit gebundenen Spareinlagen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2002

Entscheidungen 1-2 von 2

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