Begründung: Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger stellte gemäß § 40 JWG den Antrag, ihren ehelichen Vater ab 1. 10. 1999 zu einem monatlichen Kostenersatz für die genannte Maßnahme von S 4.000 zu verpflichten. Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrts... mehr lesen...
Norm: JWG §33 KrntJWG §32 Abs2 JWG § 33 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz: Der Ersatz der Kosten der für die nach Erreichen der Volljährigkeit fortgesetzten Erziehungshilfe wird durch § 33 JWG (§ 32 Abs 2 KrntJWG) geregelt: Die Kostentragung erfolgt demzufolge nach bürgerlichem Recht, das heißt nach fam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, die bei der Klägerin einen Kredit aufgenommen hatte. Der Beklagte übernahm die Bürgschaft für diesen Kredit. Er erhielt von einem in einer Filiale der Klägerin beschäftigten Angestellten der Klägerin sicherungsweise ein Sparbuch mit einer Einlage von 500.000 S. Aussteller des Sparbuchs war die Klägerin. Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, die bei der Klägerin einen Kredit aufgen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Ab BWG §32 Abs2 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 BWG § 32 heute BWG § 32 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein pensionierter Polizeibeamter, hatte am 26.4.1989 in der Filiale der Rechtsvorgängerin der beklagten Bank in der G***** in S***** ein auf "Überbringer" lautendes und damit anonymes Gewinnsparbuch über S 400.000 unter der Nummer 843-725-726/00 angelegt. Am 3.5.1991 begab er sich in diese Zweigstelle, um die Zinsen des Sparbuches zu beheben. Auf Grund einer Empfehlung des Leiters der Schalterabteilung erklärte sich der Kläger damit einverstand... mehr lesen...
Norm: ABGB §426 ABGB §905 IA ABGB §905 IIA ABGB §1419 BWG §32 Abs2KWG 1979 §18 Abs7 ABGB § 426 heute ABGB § 426 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 905 heute ABGB § 905 gültig ab 13.06.2014 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...