Norm: JWG §29 JWG § 29 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Vorübergehende Erziehungsschwierigkeiten sind im allgemeinen kein Grund zum Ausspruch der endgültigen Fürsorgeerziehung.
Entscheidungstexte 3 Ob 120/54 Entscheidungstext OGH 24.03... mehr lesen...
Norm: JWG §29 JWG § 29 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Fürsorgeerziehung unzulässig, wenn höchstens körperliche, nicht aber seelische, geistige oder sittliche Verwahrlosung droht.
Entscheidungstexte 2 Ob 575/53 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: JWG §29 JWG § 29 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Über den Unterschied zwischen Fürsorgeerziehung und Schutzaufsicht.
Entscheidungstexte 2 Ob 171/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1953 2 Ob 171/53 ... mehr lesen...
Norm: JWG §29 LPfV §4 Abs1 Z2RVO §119RVO §119a JWG § 29 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Unter "Fürsorgeerziehung" im Sinne des § 119 a RVO ist auch die Fürsorgeerziehung nach §§ 49 ff JWV zu verstehen. Steht daher ein Minderjähriger gemäß §§ 49 ff JWV in Fürsorgeerziehung, so kann die Stelle, der d... mehr lesen...
Das Vormundschaftsgericht verfügte, nachdem ihm unterstellte Minderjährige in "Fürsorgeerziehung" nach § 49 JWV. gekommen waren, daß die ihnen zukommenden Waisenrenten (der Invalidenversicherungsanstalt) nicht mehr an den Magistrat Wien, sondern auf Sparkonto der Minderjährigen zu überweisen seien. Das Vormundschaftsgericht verfügte, nachdem ihm unterstellte Minderjährige in "Fürsorgeerziehung" nach Paragraph 49, JWV. gekommen waren, daß die ihnen zukommenden Waisenrenten (der Inva... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IA ABGB §166 Ac JWG §29 ABGB § 141 heute ABGB § 141 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 141 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 141 gültig von 01... mehr lesen...
Antonie V., die mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 10. August 1949 als mütterliche Großmutter des mj. Helmuth V. zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 40 S verpflichtet wurde, stellte am 27. September 1949 den Antrag auf Befreiung von der Unterhaltspflicht mit der Begründung: , daß der außereheliche Vater ohnehin Alimente zahle und ihr geschiedener Gatte, also der mütterliche Großvater des Minderjährigen, vor ihr zur Unterhaltsleistung herangezogen werden müsse. Antonie römis... mehr lesen...
Der Erstrichter hat den Antrag des als Amtsvormund einschreitenden Bezirksjugendamtes, dem außerehelichen Kindesvater Franz P. für den in Fürsorgeerziehung befindlichen Minderjährigen eine Unterhaltsleistung aufzuerlegen, unter Hinweis auf §§ 67, 68 JWV. zurückgewiesen, wogegen das Rekursgericht den Antrag abgewiesen hat. Der Erstrichter hat den Antrag des als Amtsvormund einschreitenden Bezirksjugendamtes, dem außerehelichen Kindesvater Franz P. für den in Fürsorgeerziehung befind... mehr lesen...