Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde von der Stellungskommission des Militärkommando (MilKdo) erstmals am 01.12.2021 festgestellt. Am 01.01.2021 und auch zum Zeitpunkt der Tauglichkeitsfeststellung befand sich der BF in einer laufenden Schulausbildung an der HTL, XXXX (5 Jahre, Elektrotechnik). 1. Die Tau... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 20.05.2021 festgestellt. 2. Mit Einberufungsbefehl (zugestellt am 20.01.2022) wurde der BF zur Leistung des Grundwehrdienstes mit 01.06.2022 einberufen (AS 16). 3. Mit E-Mail vom 15.02.2022 ersuchte der BF beim Militärkommando XXXX (im Folgenden: MilKdo oder belangte Behörde) um Aufschub vom... mehr lesen...