Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl vom 01.08.2023 (Datum der Zustellung) wurde der Beschwerdeführer (in Folge: BF) zur Ableistung eines Wehrdienstes (Milizübung von 16.10.-21.10.2023) einberufen. 2. In dem beim Militärkommando OBERÖSTERREICH Ergänzungsabteilung (im Folgenden: belangten Behörde) eingebrachten Antrag auf Befreiung vom 18.08.2023, führte der BF aus, dass es ihm aufgrund des Beginns... mehr lesen...