Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer gab am 21.05.2019 eine mängelfreie Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 05.06.2019, Zl. 487814/1/ZD/19, wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 17.05.2019 festgestellt. Mit Schreiben vom 14.09.2019 beantragte er den Aufschub des Antritts des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 14 ZDG und begründete dies damit, dass er das Studium Agrarte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 11.11.2016 festgestellt. 2. Mit Antrag vom 29.11.2016, ersuchte der BF beim Militärkommando VORARLBERG (im Folgenden: MilKdo oder belangte Behörde) um Befreiung vom Grundwehrdienst. Als
Begründung: führte er an, dass er selbstständiger Physiotherapeut wäre und seit 2014 eine berufsbegleitende Osteopathieausbildung an einer namentlich genannten Aka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 13.07.2017 festgestellt wurde - brachte am 15.09.2017 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 27.09.2017 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid vom 15.01.2019 wurde der BF einer Einrichtung in Wien zur Ableistung des Zivildienstes (Zuweisungszeitraum 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 10.01.2017 festgestellt wurde - brachte am 29.06.2017 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 01.08.2017 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Bescheid vom 29.10.2018 wurde der BF einer Einrichtung des ROTEN KREUZES zur Ableistung des Zivildienstes (Zuweisungsz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Oberösterreich vom 16.07.2018, Grundbuchnummer: O/99/04/02/64, zugestellt am 20.07.2018, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 07.01.2019 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einberufen. 2. Gegen den Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 16.07.2018 erhob der Beschwerdeführer am 10.08.2018 fristgerecht Beschwerde. Er beantragte seiner Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 03.08.2016 festgestellt wurde – brachte am 01.09.2016 (Postaufgabedatum) eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 08.09.2016 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 14.09.2016 brachte der BF einen Antrag auf Aufschub des Zivildienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Mit Bescheid vom 14.04.2016 stellte die Zivildienstserviceagentur (ZD) den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (BF) mit 25.03.2016 fest. römisch eins.1. Mit Bescheid vom 14.04.2016 stellte die Zivildienstserviceagentur (ZD) den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (BF) mit 25.03.2016 fest. Auf den Antrag des BF vom 19.04.2016 wurde dem BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 17.02.2016 festgestellt wurde - brachte am 14.07.2016 (Postaufgabedatum) eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 26.07.2016 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Bereits in der Zivildiensterklärung vom 14.07.2016 wies er auf seinen m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Militärkommandos Wien wurde festgestellt, dass die Einberufung des Beschwerdeführers (BF) zum Präsenzdienst kraft Gesetzes nicht ausgeschlossen ist. Der Bescheid wurde dem BF nachweislich am 02.08.2016 zugestellt. Gegen diesen Bescheid erhob der BF eine mit 27.08.2016 datierte Beschwerde, die am 01.09.2016 postalisch aufgegeben wurde und um 06.09.2016 bei der Behörde eint... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 13.09.2013 für tauglich befunden. römisch eins.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 13.09.2013 für tauglich befunden. Er gab am 26.09.2013 die Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) ab. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am XXXX wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) zum Wehrdienst erstmals festgestellt. Im Hinblick auf die Zivildiensterklärung des BF vom 04.01.2010 wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 19.01.2010, Zl. 346553/1/ZD/10 der Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 30.12.2009 festgestellt. Mit Bescheid vom 19.07.2010, Zl. 346553/15/ZD/0710, wurde der BF einer näher benannten Einrichtung zur Leis... mehr lesen...