Entscheidungen zu § 25 WG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/28 95/17/0192

Die beschwerdeführende Partei ist eine Genossenschaft im Sinne des Genossenschaftsgesetzes und ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Bankwesen (Bankwesengesetz - BWG), BGBl. Nr. 532/1993. Sie war auch hinsichtlich der Revision Mitglied der Raiffeisenlandesbank Burgenland, Waren- und Revisionsverband reg. Gen.m.b.H. Diese Genossenschaft führte jahrelang die Revision bei der Beschwerdeführerin durch. Im Jahre 1993 wurde die Möglichkeit einer Verschm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0192

Index: 21/04 Genossenschaftsrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §60;BWG 1993 §61;BWG 1993 §62;BWG 1993 §70 Abs4 Z1;GenRevG 1903;KWG 1979 §24;KWG 1979 §25;
Rechtssatz: Wenn der namhaft gemachte Prüfer den Kriterien des § 61 BWG 1993 entspricht und Ausschlussgründe nach § 62 BWG 1993 nicht vorliegen, hat die Beh bei Erteilung ihres Auftrages nach § 70 Abs 1 Z 4 BWG 1993, auch wenn es s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

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