Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten unterfertigten am 8.9.1992 und 16.2.1994 gegenüber der nunmehrigen Gemeinschuldnerin Zeichnungsscheine über "Ergänzungskapital" von insgesamt S 3,000.000,--. Sie haben die Beträge in der Folge auch jeweils einbezahlt. Am 25.2.1994 räumte die nunmehrige Gemeinschuldnerin den Beklagten einen Abzahlungskredit im Höchstbetrag von S 850.000,-- ein, der von der Klägerin fällig gestellt wurde und zum 27.3.1995 mit S 693.258,-- aushaftet. Zum Zeitpu... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIII BWG §23 Abs7 ABGB § 870 heute ABGB § 870 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BWG § 23 heute BWG § 23 gültig ab 29.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021 ... mehr lesen...
Norm: BWG §23 Abs7 BWG § 23 heute BWG § 23 gültig ab 29.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021 BWG § 23 gültig von 01.01.2016 bis 28.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 184/2013 BWG § 23 gültig von 28.03.2012 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Norm: BWG §23 Abs7 BWG § 23 heute BWG § 23 gültig ab 29.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021 BWG § 23 gültig von 01.01.2016 bis 28.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 184/2013 BWG § 23 gültig von 28.03.2012 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...