Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete vom XXXX bis XXXX Grundwehdienst beim Jägerbataillon 23. Der BF meldete sich mittels Formblatt am 30.10.2008 freiwillig zur Leistung von Milizübungen zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion in der Einsatzorganisation des Bundesheeres gemäß § 21 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001). Mit Note des Militärkommandos Vorarlberg/Ergänzungsabteilung vom 14.01.2009 wurde der B... mehr lesen...