Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit mündlich verkündetem Beschluss der Stellungskommission vom 22.06.2018 für TAUGLICH zur Ableistung des Wehrdienstes erklärt. Dem BF wurde anlässlich der Verkündung eine vorformulierte Rechtsmittelverzichtserklärung vorgelegt, welche dieser unterschrieb. Dieser Beschuss wurde mit Bescheid vom 27.06.2018 (zugestellt am 29.06.2018) auf Antrag des BF schriftlich ausgefertigt. 2. ... mehr lesen...