Begründung: Mit Punkt 3 seines Beschlusses vom 7. Februar 2008 (ON 113) bestimmte das Erstgericht die Belohnung des im Verlassenschaftsverfahren bestellten Verlassenschaftskurators und trug der Erbengemeinschaft zur ungeteilten Hand deren Bezahlung auf. Den dagegen erhobenen Rekurs der Miterbin (ON 120) wies das Rekursgericht wegen Verspätung zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei (ON 128). Dagegen erhob die Miterbin einen „außerordentlichen" Rev... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 20. 6. 2000 mietete die Antragstellerin von der Antragsgegnerin die Wohnung top 3 im Haus *****. Die Bestimmungen des Mietvertrags lauten - soweit relevant - wie folgt: „§ 4 Kosten und Finanzierung (1) Grundlage dieses Vertrags sind die sich aus der Endabrechnung ergebenden Gesamtbaukosten der neu errichteten Bauteile (WGG-Objekte) mit vorläufig 26.062 Nutzwerten und die anteiligen Grundkosten (Herstellungskosten). ... § 5 Mietzins Paragraph 5, Mie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden und die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Otto B*****, vertreten durch Mag. Hans Sandrini, Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, gegen die Antragsgegner 1. Elfriede W*****, 2. W*****gmbH, *****, beide vertreten durch Immobilientreuhand Kluger GmbH,... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Geschäftslokals Nr 2 im Haus M***** Straße 73, in dem sie ein Kaffeehaus betreibt. Gestützt auf die Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG hat die Antragsgegnerin als Vermieterin der Antragstellerin für das Geschäftslokal einen ihrer Ansicht nach angemessenen Hauptmietzins von 18.487 EUR und für ein Objekt im Souterrain des Hauses in Höhe von 1.995 EUR vorgeschrieben (mit Schreiben vom 10. 10./17. 11. 2003). Zuletzt war der Antragstellerin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Johann K*****, 2. Monika K*****, 3. Adolf S*****, 4. Susanne G*****, 5. Walter S*****, 6. Johann B*****, 7. Ing. Manfred R*****, 8. Anton S*****, 9. Brigitte R*****, 10. Brigitte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 6. 2006 wurde ein Vertrag, mit dem ein Schenkungsvertrag betreffend eine Liegenschaft der Betroffenen rückgängig gemacht wurde, pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Das von der Betroffenen angerufene Rekursgericht hob diesen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf, ohne einen Anfechtungsvorbehalt im Sinne des § 64 Abs 1 AußStrG auszusprechen. Dennoch erhob der Sachwalter gegen d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö***** GmbH, *****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei F***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Wille Br... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Linz ist die K***** Gesellschaft mbH in Liquidation zu FN ***** eingetragen. Der Rechtsmittelwerber ist Minderheitsgesellschafter. Mit Beschluss vom 1. 8. 2005, 13 Fr 3375/05a-10, hatte das Firmenbuchgericht Anträge des Minderheitsgesellschafters auf Bestellung eines Notliquidators und Erlassung einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, seinen Antrag auf Sistierung und Aufhebung des Antrags auf unverzügliche Löschung der Gesellschaft und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Zwischensachbeschluss aus, dass die Nutzfläche des Objekts *****, in den Jahren 1982 - 1984 insgesamt 19.698,67 m2 betrug, wovon 17.679,32 m2 auf das Wohnhaus (inklusive Geschäftslokale SPAR und Trafik sowie Garagenplätze) und 2.019,35 m2 auf die Tankstelle der Zweitantragsgegnerin entfielen (Punkt 1.). Entsprechend diesem Nutzflächenverhältnis ergibt sich für die vom Erstgericht näher bezeichneten Kosten ein Aufteilungsschlüssel von 89,75 % fü... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte mietete am 23. Juni 1994 ab 1. Juli 1994 von den, durch eine näher bezeichnete Hausverwalterin vertretenen, damaligen Hauseigentümern in einem Wiener Zinshaus eine Geschäftsräumlichkeit, „bestehend aus einem Gassenlokal und Nebenräumen sowie Backstube" (im Ausmaß von rund 127 m2 im Keller; im Brief der Hausverwalterin vom 17. April 2003 als Souterrainwerkstätte ehem. Backstube bezeichnet; im Folgenden nur „Backstube") im (tatsächlichen) Gesamtausmaß von e... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache befindet sich im vierten Rechtsgang; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf die Entscheidungen 4 Ob 34/01f = ÖBl 2001, 229 - Großkunden-Rückvergütung, 4 Ob 210/02i = ÖBl 2003, 188 (Barbist) - Großkunden-Rückvergütung II und 4 Ob 110/04m = ÖBl 2005, 26 (Barbist) - Großkunden-Rückvergütung III verwiesen. Die Rechtssache befindet sich im vierten Rechtsgang; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf die Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293UWG §16 Abs1
Rechtssatz: Der entgangene Gewinn ist danach zu bemessen, welchen Gewinn der Geschädigte „nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten" gehabt hätte. Bei der hiefür notwendigen Prüfung des Kauslazusammenhangs ist jener Umstand wegzudenken, ohne den der Schaden nicht eingetreten wäre, und nicht durch einen anderen Umstand, wie die Verteilung eines Rabatts nach sachlich gerechtfertigten Kriterien, zu ersetzen (Sch... mehr lesen...
Begründung: 1. Im Haus befindet sich eine allseits abgeschlossene Tiefgarage mit Zufahrts- und Ausfahrtstoren. In dieser Tiefgarage sind 97 Stellplätze mit einer Gesamtfläche von 1.139,89 m² vorhanden; die Rangier- und Zufahrtsflächen umfassen 1.232 m². Der Großteil der Abstellplätze ist an Mieter des Hauses, der Rest an hausfremde Personen vermietet. Mit Zwischensachbeschluss hat das Erstgericht festgestellt, dass die Tiefgarage im Ausmaß von 1.139,89 m² in die Nutzfläche einzub... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsteller 1. Eva B*****, 2. Ewald B*****, beide vertreten durch Dr. Walter Lichal, Rechtsanwalt in Wien, 3. Karin S*****, vertreten durch Herber... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 9. 1988 Mieterin des 697,03 m2 großen Objektes in *****, wo sie eine Squash-Anlage betreibt. Sie hat zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG bei Gericht die Feststellung des Aufteilungsschlüssels für die Bewirtschaftungskosten des Hauses und die Überprüfung der ihr vorgeschriebenen Betriebskosten beantragt; letzteres, wie sie im Zuge des gerichtlichen Verfahrens klarstellte, eingeschränkt auf das Jahr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des Hauses *****. Die Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft. Seit 1996 besteht die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG. Im Jahr 1999 wurde hinsichtlich einiger Objekte Wohnungseigentum begründet. Der Erstantragsgegnerin bzw ihrer Rechtsvorgängerin standen als Miteigentümerin ein Nutzungsrecht an dem Geschäftslokal top 1b + 1c+ 11 samt Keller zu. Die Räumlichkeiten wurden von 1995 bis zur ersten Jah... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionsrekurswerbern als erheblich aufgeworfene Frage, ob mehrere Wohnungen die über ein gemeinsames WC verfügen, als Wohneinheit gesehen werden können, oder ob diesfalls nur die Einordnung der Wohnungen in die Ausstattungskategorie D gerechtfertigt ist, wird von ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung (JBl 1985, 238 = MietSlg 36.796; JBl 1987, 321 = MietSlg 38.000/37) im letzteren Sinn beantwortet. Dies ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragsteller auf Änderung des Verteilungsschlüssels der Wohnhausanlage in *****, in der Weise, dass hinsichtlich der Wohnungen der Antragsteller die Flächen der Loggien und Terrassen in den Nutzflächen unberücksichtigt zu bleiben haben, ab. Es vertrat die Rechtsansicht, dass offene Balkone und Terrassen bei der Berechnung der Nutzfläche gemäß § 16 Abs 2 WGG nicht zu berücksichtigen seien. Infolge Vorliegens einer wirksamen Verein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in 5 Ob 26/85 = EvBl 1987/78 = MietSlg 38/12 ausgeführt, dass ein nur an einer Seite offener, sonst aber an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiver Begrenzungswand umgebener Raum bei der Nutzflächenberechnung nach § 17 MRG - als "Loggia" - einzubeziehen und nicht als "offener Balkon" auszuscheiden ist. Bei der Prüfung der hier im Vordergrund stehenden Frage, ob eine Begrenzung vorliegt, ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hatte als Berufungsgericht mit seiner Entscheidung vom 27. 3. 2000 den Antrag der Impugnationsklägerin auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgewiesen, die von ihr erhobene Berufung wegen Nichtigkeit verworfen und im Übrigen der Berufung (wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung) nicht Folge gegeben. In der Entscheidung wurde ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000 nicht übersteige und die Revision jeden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die bereits in WoBl 1991/159 (mit Anmerkung von Würth) vertretene Ansicht, dass die Definition des § 1 Abs 1 MRG für "Mietgegenstände" für die Beurteilung nach § 17 Abs 2 MRG nicht ausreicht, sondern eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich der "vom Vermieter benützten oder trotz Vermietbarkeit nicht benützten Objekte" an der Vermietbarkeit solcher Objekte zu orientieren ist, hat der Oberste Gerichtshof in 5 Ob 40/97... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1WGG §16 Abs1WGG §16 Abs5 Z1
Rechtssatz: Die Regelung bezweckt zunächst nicht, dass von vornherein für sämtliche Aufwendungen eines Hauses ein vom Nutzflächenverhältnis abweichender Schlüssel vereinbart werden könnte. Wenn man es für zulässig erachtet, von vornherein durch Vereinbarung aller Mieter und des Hauseigentümers eine schriftliche Vereinbarung über einen abweichenden Schlüssel für sämtliche Aufwendungen eines Hauses zu... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1987 Mieter des Geschäftslokals top Nr 1 und seit 1. 9. 1987 Mieter des Geschäftslokals top Nr 2 im Haus ***** in ***** , das im Eigentum des Antragsgegners steht. In den vom Antragsteller gemieteten Räumlichkeiten wird ein medizinisches Labor betrieben. Eine Gegenüberstellung des Verhältnisses der Nutzflächen der Objekte top Nr 1 und Nr 2 im Verhältnis zur Gesamtnutzfläche des Hauses von 550 m**2 ergibt, dass auf den Antragsteller ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §17 Abs2WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Zufahrtsflächen und Rangierflächen einer Sammelgarage sind bei der Berechnung der Nutzfläche nach § 17 Abs 2 MRG nicht zu berücksichtigen. Die Einbeziehung von Zufahrtsflächen und Rangierflächen einer Sammelgarage in die Nutzfläche eines Hauses, ließe sich nur damit rechtfertigen, dass sie - anders als Stiegen und Gänge eines Hauses - nicht von allen Mietern des Hauses, sondern nur von den ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die Nutzfläche der Garage mit 359,20 m2 fest. Sie befindet sich in einem großen, teilweise durch Zwischenpfeiler getrennten Raum, der über neun nummerierte, durch Bodenmarkierungen gekennzeichnete Abstellplätze verfügt. Diese Abstellplätze haben eine Nutzfläche von ca 269,70 m2; weitere 89,50 m2 entfallen auf die Rampe und die Durchfahrt. Zu dieser Entscheidung gelangte das Erstgericht, weil gemäß § 17 MRG an der Verteilung der Betriebskost... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria W*****, vertreten durch Dr.Josef Olischar, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei B***** AG, ***** vertreten durch Dr.Michael Vallender, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 65.048,56 s.A. i... mehr lesen...