Entscheidungen zu § 15 Abs. 4 WG 2001

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 1998/10/27 KUVS-1550/1/97

Rechtssatz: Bedurfte die Anlage, in welcher der Beschwerdeführer die ihm erlaubte Tätigkeit ausübte, nach den in der Auflage genannten Gesetzen wegen der Gestaltung der vom Beschwerdeführer unternommenen Tätigkeit einer Bewilligung nicht, dann konnte das Fehlen einer Anlagenbewilligung nach den genannten Vorschriften zufolge einer solchen Bewilligungsfreiheit des Anlagenbetriebes einen Verstoß gegen die Auflage des Erlaubnisbescheides auch nicht begründen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.10.1998

RS UVS Kärnten 1993/10/28 KUVS-K2-1157/6/93

Rechtssatz: Der Tatvorwurf, der Beschuldigte "übe seine Tätigkeit - vorliegend eine solche des Sonderabfallsammlers und Sonderabfallbeseitigers - aus, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Betriebsanlagengenehmigung zu sein", erfolgt dann zu unrecht, wenn aus einem Bewilligungsbescheid des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie hervorgeht, daß der Beschuldigte seine Tätigkeit in einer Anlage auszuüben hat, die eine entsprechende Genehmigung aufweist. Da der Besitz einer sol... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.10.1993

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