1.1. Mit Bescheid vom 23. März 1995 schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis August 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 373.121,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Weiters wurden für Unterschreitungen ... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037 Geldrecht Währungsrecht und Kreditrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §97;FinanzmarktanpassungsG 1993;KWG 1979 §14 Abs14;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend das FinanzmarktanpassungsG 1993 (mit dem auch das BWG erlassen wurde) 1130 BlgNR 18te GP, ergibt sich, dass in §... mehr lesen...
1.1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis Juni 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 307.155,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Für Unterschr... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;KWG 1979 §14 Abs14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0006 E 22. Februar 1999 RS 4 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 14 Abs 14 KWG sah noch einen Rahmen (Zinsen bis zu 5 %) vor. Der Umstand, dass der Gesetzgeber des BWG 1993 dem nicht folgte, sondern einen starren Prozentsatz (2 vH) vorsah, legt den Schluss ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1 Z6;BWG 1993 §97 Abs1;KWG 1979 §14 Abs14;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 14 Abs 14 KWG sah noch einen Rahmen (Zinsen bis zu 5 %) vor. Der Umstand, dass der Gesetzgeber des BWG 1993 dem nicht folgte, sondern einen starren Prozentsatz (2 vH) vorsah, legt den Schluss nahe, dass der Gesetzgeber des BWG 1993 eben insoweit vom Vorbild des KWG a... mehr lesen...