Entscheidungen zu § 12 Abs. 4 WG 2001

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RS UVS Steiermark 1994/11/07 30.4-135/93

Rechtssatz: Den für eine GmbH Verantwortlichen kann die nach § 12 Abs 4 Stmk. AWG erfolgte widerrechtliche Verwendung einer ungehindert zugänglichen Mülltonne in einem stark bewohnten und verkehrsmäßig frequentierten Gebiet nicht allein aufgrund der Tatsache verwaltungsstrafrechtlich zugerechnet werden, daß sich diese (u.a. Glas und Flaschen enthaltende) Biotonne am firmeneigenen Gelände befunden hat. Es müssen konkrete Hinweise hinsichtlich der Verursachung bestehen. Schlagworte Abfa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.11.1994

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