Norm: ABGB §7BauKG §3 Abs6BauKG §9 Abs1
Rechtssatz: Das Schriftformerfordernis des § 3 Abs 6 BauKG ist auf die Pflichtenübertragung nach § 9 Abs 1 BauKG analog anzuwenden. Der Bauherr kann sich daher gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht darauf berufen, dass er Pflichten nach dem BauKG mündlich oder konkludent auf einen Projektleiter übertragen habe. Entscheidungstexte 2 Ob 203/21y Ent... mehr lesen...
Norm: BauKG §3 Abs6
Rechtssatz: Das Erfordernis einer schriftlichen Urkunde über die Koordinatorenbestellung dient Beweiszwecken. Entscheidungstexte 2 Ob 162/08z Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 162/08z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124227 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 MBauKG §3 Abs6
Rechtssatz: In der Praxis wird der Nachweis über die Zustimmung des Koordinators zu seiner Bestellung durch dessen Gegenzeichnung eines diesbezüglichen schriftlichen Auftrags erfolgen. Das Kriterium der nachweislichen Zustimmung wird aber auch durch andere Beweismittel erbracht werden können, selbst die schlüssige Zustimmung des Koordinators zu seiner schriftlichen Bestellung ist ausreichend. E... mehr lesen...