Norm: BauKG §2 Abs4BauKG §2 Abs5BauKG §8 Abs1BauKG §8 Abs2
Rechtssatz: Das BauKG unterscheidet in zeitlicher Hinsicht zwischen a) der Vorbereitungsphase vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe, b) der Ausführungsphase von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten und c) der Phase späterer Arbeiten am Bauwerk, in die Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch fallen. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: BauKG §2 Abs5
Rechtssatz: Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170BauKG §2 Abs5BauKG §3 Abs1BauKG §8
Rechtssatz: Der „Abschluss der Bauarbeiten" iSd § 2 Abs 5 BauKG muss mit der mängelfreien Vollendung eines Werks nach § 1170 ABGB nicht zusammenfallen. Mängelbehebungsarbeiten aufgrund eines vertraglichen Erfüllungsanspruchs nach Räumung der (ursprünglichen) Baustelle und Übergabe des Bauwerks zur Nutzung an den Bauherrn sind „spätere Arbeiten" iSd § 8 BauKG. Solche Arbeiten ziehen bei Zutreffe... mehr lesen...