Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 B-GlBG

Gleichbehandlungskommisionen

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

Gbk 2023/6/12 B-GBK I/307/23

Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Senat römisch eins Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Das gegenständliche Gutachten kann gemäß Paragraph 23 a, Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 12.06.2023

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten