Entscheidungen zu § 2 Abs. 4 B-GlBG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/9 W170 2203904-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: GrInsp XXXX ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich und war von März bis Ende August 2017 der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Bildungszentrum Linz, als hauptamtlicher Polizeilehrer für die polizeiliche Grundausbildung dienstzugeteilt. Laut einem rechtskräftigen Einleitungsbeschluss der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 4, wurden GrInsp XXXX Dienstpflichtv... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.04.2019

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