Der Antrag von A (eingebracht von ihrer rechtsfreundlichen Vertreterin ...) langte am ... bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Folgendes wurde ausgeführt: Am ... habe die Landespolizeidirektion (LPD) X gemäß § 7 B-GIBG eine Interessent/innensuche für die Besetzung der Leitung des Büros X und zugleich stellvertretende Leitung des Geschäftsbereiches X bekannt gemacht. „Der Leiter“ [Anmerkung: Die - dem Antrag angeschlossene - „Interessent/innensuche“ war ausschließlich in... mehr lesen...
Der Antrag von A langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin brachte im Wesentlichen Folgendes vor: Am … habe sie ihre Bewerbung um die vom BMI ausgeschriebene Planstelle der Leitung der BS (Betreuungsstelle) X im Dienstweg vorgelegt. Der Leiter der …abteilung der Landespolizeidirektion (LPD) X habe in seiner schriftlichen Beurteilung befunden, dass die Funktion auf Grund ihrer umfassenden Berufserfahrung (sowohl in der Privatwirtschaft als auch im... mehr lesen...
Der Antrag von A (eingebracht von den Rechtsanwälten …) langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Folgendes wurde ausgeführt: „I. Planstellenausschreibung/lnteressentlnnensuche vom …, GZ: … „I. Planstellenausschreibung/lnteressentlnnensuche vom …, , GZ: … 1. Mit Planstellenausschreibung/lnteressentlnnensuche der Landespolizeidirektion X (LPD) vom … wurde zunächst mitgeteilt, dass mit Erlass vom …, GZ: …, mit Wirksamkeit vom …, eine Neuorganisation der einsa... mehr lesen...
Der Antrag von A, eingebracht von Rechtsanwalt …, langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte im Wesentlichen Folgendes aus: Sie stehe seit … in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, sie habe ihren Dienst beim … für X begonnen. Ihre Aufgaben seien insbesondere im Bereich Buchhaltung und Rechnungswesen gelegen. Im Jahr … habe sie die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe B abgelegt. Anlässlich der Geburt ihrer Kinder (…, …)... mehr lesen...
BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Leitung des Büros Organisation, Strategie und Dienstvollzug und zugleich Stellvertreterin/Stellvertreter des Leiters des Geschäftsbereiches A in de... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle „Betriebsleiter/in Unternehmerbetrieb X“ aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 B-GlBG diskriminiert worden sei, folgendes G u t a c h t e n beschlossen: Die Nichtb... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um Leitung der Abteilung X der Landespolizeidirektion (LPD) X aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei und dass auch das Frauenförderungsgebot verletzt worden s... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungs-gesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie dadurch, dass ihr in der neuen ...organisation des Österreichischen Bundesheeres kein Arbeitsplatz „...unteroffizier“ zugewiesen wurde aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei, folgendes G u t a c h t e... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle „Sachbereichsleiter/in und 3. Stellvertreter/in des Kommandanten der Polizeiinspektion (PI) X“ auf Grund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert bzw. das Frauen... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass die Reihung der Bewerber/innen für die Besetzung des Arbeitsplatzes „...sleiterIn X“ im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) einen Verstoß gegen das Frauenförderungsgebot des § 11c B-GlBG darstelle, f... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungs-gesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Funktion „2. Stellvertreter/in des Kommandanten der Polizeiinspektion (PI) X“ in der Landespolizeidirektion (LPD) X das Frauenförderungsgebot des § 11c B-GlBG verletz... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Funktion der Leitung der Abteilung X im Bundesministerium für Justiz (BMJ) aufgrund des Geschlechts gemäß § 4 Z5 und Z6 B-GlBG diskriminiert, jedenfalls aber das... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Funktion der Leitung der Abteilung X im Bundesministerium für Justiz (BMJ) aufgrund des Geschlechts gemäß § 4 Z5 und Z6 B-GlBG diskriminiert, jedenfalls aber das... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Senat römisch eins Das gegenständliche Gutachten, mit dem im Hinblick auf den beruflichen Aufstieg eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) festgestellt wurde, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Das gegenständliche Gutachten, mit dem im Hinblick au... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Senat römisch eins Das gegenständliche Gutachten, mit dem im Hinblick auf den beruflichen Aufstieg eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) festgestellt wurde, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Das gegenständliche Gutachten, mit dem im Hinblick au... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 100/1993 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Leitung der Abteilung X im Bundesministerium für Finanzen (BMF) aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG sowie auf Grund des Alters und der Weltanschauung gemäß §... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Senat römisch eins Das gegenständliche Gutachten, mit dem eine Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg festgestellt wurde, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Das gegenständliche Gutachten, mit dem eine Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg festgestellt wurde, kann gemäß Paragraph 23 a, Zi... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I Senat römisch eins hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl.Nr. 100/1993 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Leitung der Abteilung X im Bundesministerium für Justiz (BMJ) aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei, folgendes hat in der Sitzung... mehr lesen...