Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des ORF zur Änderung des Online-Angebots XXXX durch Einführung von " XXXX " gemäß § 6b iVm §§ 3, 4e und 4f ORF-G ab. Begründend führte die belangte Behörde im Rahmen ihrer rechtlichen Würdigung insbesondere aus: 1.1. Abgrenzung des Versorgungsauftrages und Plattformneutralität: Aus der Systematik der §§ 3, 4e und 4f ORF-G ergebe sich, dass der Versorgungsauftrag für... mehr lesen...