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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 08.06.2022 reichten die Beschwerdeführer bei der KommAustria (im Folgenden: „belangte Behörde“) eine Beschwerde nach § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G ein. Sie monierten Verletzungen des ORF-G und stellten den Antrag, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 37 Abs. 1 ORF-G festzustellen, 1. Mit Eingabe vom 08.06.2022 reichten die Beschwerdeführer bei der KommAustria (im Folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.05.2022, bei der KommAustria am selben Tag eingelangt, erhob der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder Bf) Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes. Die Beschwerde wendet sich konkret gegen die Entscheidung der XXXX , mit der XXXX zum Mitglied des Publikumsrats des Österreichischen Rundfunks (ORF) bestellt wurde. 1. Mit Schreiben vom 30.05.2022, b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom XXXX wandte sich XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) an die RTR-GmbH mit Fragen zur Rechtsnatur der Rundfunkgebühren und dem Programmentgelt bzw. zur Zuständigkeit der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; im Folgenden: „belangte Behörde“) betreffend ihre Rechtsaufsicht über die GIS Gebühren Info Service GmbH (kurz: „GIS“), etwa im Hinblick auf von dieser versendete „Briefe mit rechtswidrigem Inh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.09.2017 wurde in dem vom Österreichischen Rundfunk (im Folgenden ORF) betriebenen österreichweiten Hörfunkprogramm Ö1 ein Beitrag gesendet, in dem ein Auszug einer Tonaufzeichnung einer Veranstaltung mit dem Hinweis wiedergegeben wurde, dass diese Aufzeichnung auf der Ö1-CD "Ist die schwarze Köchin da? - Alt sein für Anfänger" verfügbar sei. Wegen der Sendung dieses Beitrages sah die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27.11.2012 wurden dem Beschwerdeführer "gem. §§ 1, 2, 3, 4, 6 RGG iVm § 31 ORF-Gesetz, § 1 Kunstförderungsgesetz und § 5 des Burgenländischen Kulturförderungsbeitragsgesetzes die fälligen Rundfunkgebühren und sonstigen damit verbundenen Abgaben, Entgelte sowie Säumniszuschläge für eine Radio- und Fernsehmeldung beginnend vom 01.09.2010 bis 30.11.2012 in der Höhe von €... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. April 2014, KOA 11.260/14-005, entschied die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) über die Beschwerde vom 14. November 2013 1. der XXXX, 2. der XXXX, 3. der XXXX, 4. der XXXX, 5. der XXXX, 6. der XXXX, 7. der XXXX, 8. der XXXX, 9. der XXXX, 10. der XXXX, 11. der XXXX, 12. der XXXX, 13. der XXXX, 14. der XXXX, 15. der XXXX, 16. der XXXX, 17. der XXXX, 18. der XXXX... mehr lesen...