Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde am 15.10.2014, GZ KOA 11.260/14-017, wie folgt aus: "1. Aufgrund des vom Österreichischen Rundfunk (ORF) im Zeitraum vom 01.02.2013 bis zum 21.02.2013 bereitgestellten eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebotes zur XXXX in Form einer Software-Applikation für iOS- und Android-Geräte ("mobile App"), das gemäß dem rechtskräftigen Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der ORF hat das oben bezeichnete Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich eingeleitet und bereits in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass er kein öffentlicher Auftraggeber wäre. Das Beschaffungsvolumen bewegt (- e) sich offenbar im mittleren bzw gehobenen zweistelligen Millionenbereich. 2. Im Jänner 2016 wurde - nach einer identen Klausel in d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Auftraggeber Österreichischer Rundfunk (= ORF oder AG) ist eine gemäß BGBl 1984/379 idF BGBl I 2015/112 existierende juristische Person und führt derzeit das im
Spruch: genannte Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Der AG rechnet dabei die zur Vergabe gelangenden Dienstleitungen gemäß gemeinschaftsweiter Bekanntmachung der Dienstleistungskategori... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27.11.2012 wurden dem Beschwerdeführer "gem. §§ 1, 2, 3, 4, 6 RGG iVm § 31 ORF-Gesetz, § 1 Kunstförderungsgesetz und § 5 des Burgenländischen Kulturförderungsbeitragsgesetzes die fälligen Rundfunkgebühren und sonstigen damit verbundenen Abgaben, Entgelte sowie Säumniszuschläge für eine Radio- und Fernsehmeldung beginnend vom 01.09.2010 bis 30.11.2012 in der Höhe von €... mehr lesen...