Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde - soweit hier relevant - fest, dass die beschwerdeführende Partei am 7. September 2004 um ca. 18.59 Uhr in ORF 2 im Programm des Landesstudios Vorarlberg durch die Unterlassung der eindeutigen Kennzeichnung der Patronanzsendung "Mein Garten" an ihrem Beginn durch eine Ansage (Namen oder Firmenemblem des Auftraggebers) § 17 Abs. 2 Z. 2 ORF-G verletzt habe (Spruchpunkt IV.). Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte ... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0153 E 26. Juli 2007 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 17 Abs. 1 ORF-G liegt eine Patronanzsendung im Fernsehen vor, wenn ein bestimmtes Unternehmen einen "Beitrag zur Finanzierung" audiovisueller Werke "mit dem Ziel leistet, den Namen ... des Unternehmens" zu fördern. Ein Sponsoring liegt somit definitionsgemäß dann vor, wenn das ... mehr lesen...
I. römisch eins. Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 22. Juni 2004 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter dadurch, dass der österreichische Rundfunk (ORF) Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 22. Juni 2004 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als gemäß Paragraph 9, Absatz 2, VStG verantwortlicher Beauftragter dadurch, dass der österreichische Rundfunk (ORF) 1.a. am 15.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs1;ORF-G 2001 §17 Abs1;ORF-G 2001 §17 Abs2 Z3;ORF-G 2001 §17 Abs2;ORF-G 2001 §38 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 17 Abs. 2 Z 3 ORF-G stellt darauf ab, ob die Patronanzsendung selbst (iSd § 17 Abs. 1 ORF-G) zum Kauf von Erzeugnissen anregt. Aus dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 ORF-G ergibt sich (arg.: "Patronanzsendungen müssen folgenden ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die beschwerdeführende Partei das ORF-Gesetz (ORF-G) in mehrfacher Weise verletzt habe: Am 6. und 7. September 2004 habe die Beschwerdeführerin gegen § 17 Abs. 2 Z. 2 erster Satz ORF-G verstoßen, weil sie während einer Fernsehsendung einen Sponsorhinweis ausgestrahlt habe, dabei aber eine eindeutige Kennzeichnung dieser Sendung als Patronanzsendung an ihrem Anfang und Ende unterlassen habe (Spruchpunkt I.). Am 7. ... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §17 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/04/0154 E 28. Jänner 2008
Rechtssatz: Nach § 17 Abs. 1 ORF-G liegt eine Patronanzsendung im Fernsehen vor, wenn ein bestimmtes Unternehmen einen "Beitrag zur Finanzierung" audiovisueller Werke "mit dem Ziel leistet, den Namen ... des Unternehmens" zu fördern. Ein Sponsoring liegt somit definitionsgemäß d... mehr lesen...