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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.07.2021, KOA 3.500/21-049, stellte die KommAustria fest, dass der nunmehrige Revisionswerber am 31.07.2020 im Fernsehprogramm XXXX in näher bezeichneter Weise ua. einzelne Bestimmungen über die Produktplatzierung gemäß § 16 XXXX verletzt habe (Spruchpunkte 1.a. und 1.b.). Unter einem erkannte die KommAustria gemäß § 62 Abs. 3 AMD-G auf Veröffentlichung dieser Entscheidung unter n... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23.07.2021 sprach die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) betreffend den ORF (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) Folgendes aus: „1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen Folgendes an: "Der Revisionswerber hat als Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 VwGG (Mayrhofer/Metzl... mehr lesen...