Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge der Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts des ORF-Gesetzes („Kommerzielle Kommunikation“) sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den ORF (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) und seine Tochtergesellschaften wurden seitens der belangten Behörde unter anderem Auswertungen der am 29.04.2022 regional in den Bundesländern Burgenland und Nieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016 stellte die belangte Behörde (KommAustria) unter Spruchpunkt 1. fest, dass die beschwerdeführende Partei (ORF) am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm Radio Burgenland „a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ‘ einen Hinweis zugunsten von XXXX ausgestrahlt hat, wobei diese Werbung an ihrem Beginn nicht durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in Folge: „belangte Behörde“) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des dritten Abschnitts („Kommerzielle Kommunikation“) des ORF-G sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (ORF; in Folge: „Beschwerdeführer“) und seine Tochtergesellschaften das am XXXX ausgestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom XXXX richtete die XXXX (in Folge: "Erstbeschwerdeführerin") gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. c ORF-G eine Beschwerde an die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde"). Sie beantragte, folgende Rechtsverletzungen, die der ORF (in Folge: "Zweitbeschwerdeführer") zu verantworten habe, festzustellen: "Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag, (i) festzustellen, dass der Beschwerdegegner dadurch, dass er im Zeitraum von XXXX jeweils a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom XXXX richtete die XXXX (in Folge: "Erstbeschwerdeführerin") gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. c ORF-G eine Beschwerde an die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde"). Sie beantragte, folgende Rechtsverletzungen, die der ORF (in Folge: "Zweitbeschwerdeführer") zu verantworten habe, festzustellen: "Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag, (i) festzustellen, dass der Beschwerdegegner dadurch, dass er im Zeitraum von XXXX jeweils a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen: 1.1. "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl. I Nr. 84/2013, in Verbindung mit den §§ 35, 36 und 37 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 23/2014, fest, dass 1.1. ... mehr lesen...