Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: „belangte Behörde“ oder „KommAustria“), verhängte mit dem Straferkenntnis vom XXXX gegen den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 1 VStG der XXXX , (im Folgenden „haftende Gesellschaft“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) eine Strafe in der Höhe von € XXXX ,- (mit einem Tag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer "als Geschäftsführer der XXXX i beim Landesgericht St. Pölten) und somit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Fernsehveranstalterin zu verantworten ... mehr lesen...