Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) als nunmehr belangte Behörde – nach Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Rechtsverletzungen – im Rahmen der ihr obliegenden monatlichen Werbebeobachtung Verstöße der beschwerdeführenden Partei in ihrem am XXXX von XXXX Uhr ausgestrahlten Fernsehprogramm „ XXXX “ fest. Dabei stellte die belangte Behörde in... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde durch Auswertungen der am XXXX 2022 von 20:00 bis 22:00 Uhr im Fernsehprogramm „ XXXX “ der von der Besc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , der der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der Beschwerdeführerin Folgendes fest: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , der der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die Komm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefordert, binnen drei Werktagen Aufzeichn... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), , der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die im Spruchkopf genannte weitere Verfahrenspartei (wVP) von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30.09.2015 erhob der Spitzenkandidat der wahlwerbenden Partei " XXXX ", XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer"), Beschwerde gemäß § 61 Abs. 1 Z. 1 AMD-G gegen die XXXX GmbH (im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") wegen der Berichterstattung über die - damals bevorstehenden - XXXX in XXXX in dem von der mitbeteiligten Partei veranstalteten Kabelfernsehprogramm " XXXX ". Der Beschwerdeführer gab an, seine wahlwerbende Grupp... mehr lesen...