Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) als nunmehr belangte Behörde – nach Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Rechtsverletzungen – im Rahmen der ihr obliegenden monatlichen Werbebeobachtung Verstöße der beschwerdeführenden Partei in ihrem am XXXX von XXXX Uhr ausgestrahlten Fernsehprogramm „ XXXX “ fest. Dabei stellte die belangte Behörde in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30.09.2015 erhob der Spitzenkandidat der wahlwerbenden Partei " XXXX ", XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer"), Beschwerde gemäß § 61 Abs. 1 Z. 1 AMD-G gegen die XXXX GmbH (im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") wegen der Berichterstattung über die - damals bevorstehenden - XXXX in XXXX in dem von der mitbeteiligten Partei veranstalteten Kabelfernsehprogramm " XXXX ". Der Beschwerdeführer gab an, seine wahlwerbende Grupp... mehr lesen...