Entscheidungen zu § 41 Abs. 3 AMD-G

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

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