Entscheidungen zu § 2 AMD-G

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-30 von 115

TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/2/24 W290 2318102-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/2/24 W290 2318102-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/2/24 W290 2318102-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/2/24 W290 2318102-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2026/2/24 W290 2318102-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2025/9/10 W271 2306971-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.09.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/9/10 W271 2306971-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.09.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/9/10 W271 2306973-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.09.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/9/10 W271 2306973-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.09.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/28 W282 2273451-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/24 W290 2289843-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.10.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/24 W290 2289843-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.10.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/23 W271 2242335-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/23 W271 2242335-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/23 W271 2242335-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/23 W271 2242335-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/23 W271 2242335-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/4/9 W282 2280907-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I.       DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT HAT ERWOGEN: römisch eins. DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT HAT ERWOGEN: 1. Verfahrensgang /Feststellungen 1.1      Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) hatte der XXXX , eine Video-Sharing-Plattform-Anbieterin iSd § 2 Z 37a AMD-G iVm § 35a KOG (in Folge „Beschwerdeführerin“), als Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde“) im Jahr 2021 Quartalsvorsch... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.04.2024

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