Entscheidungen zu § 5 FSG-GV

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RS UVS Kärnten 2005/05/02 KUVS-209/10/2005

Rechtssatz: Die bescheidmäßige Aufforderung, sich innerhalb bestimmter Frist einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die eventuell zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen, ist gerechtfertigt, wenn im Rahmen einer Befragung durch einen Gendarmeriebeamten der Berufungswerber sich an ein Verkehrsgeschehen nicht mehr erinnert, im Rahmen des Gesprächs der Beamte eine Schwerhörigkeit feststellte, weil die Unterhaltung sehr laut geführt werden mus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.05.2005

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