Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 FSG-GV

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RS Uvs 2011/9/12 34/11144/2-2011th

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §24 Abs4 FSG §8 FSG-GV §11 Abs1 FSG § 24 heute FSG § 24 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 FSG § 24 gültig von 01.09.2021 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 12.09.2011

TE UVS Tirol 2004/11/16 2004/23/162-3

Am 7.7.2003 stellte die Berufungswerberin bei der Bezirkshauptmannschaft Imst einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung. Nach Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung sowie einer positiv abgelegten theoretischen und praktischen Prüfung wurde der Antragstellerin am 16.7.2004 eine Lenkberechtigung für die Gruppe B erteilt. Diese Lenkberechtigung wurde auf die Dauer von 4 Jahren befristet. Diese Befristung wurde aufgrund einer Diabeteserkrankung der Antragstellerin ausgesprochen. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 16.11.2004

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