IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Frau AA, …, vertreten durch Rechtsanwalt AD, …, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 25.11.2021, Zahl xxxxx, zu R e c h t: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. E n t s c h e i d u n g ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Frau AA, …, vertreten durch Rechtsanwalt AD, …, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 25.11.2021, Zahl xxxxx, zu R e c h t: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. E n t s c h e i d u n g ... mehr lesen...
                    
                    Rechtssatznummer       2               Entscheidungsdatum       16.03.2022               Index:        40/01 VerwaltungsverfahrenL82005 Bauordnung Salzburg                   
Norm:        VVG §5BauPolG Slbg §20 Abs3               
Rechtssatz:          Bei der im Titelbescheid geforderten Leistung (Ausarbeitung und Vorlage eines Sanierungskonzeptes) handelt es sich nicht um eine unvertretbare Handlung iSd § 5 Abs 1 VVG. Anders als etwa bei einem baubehördlichen Auftrag zur Errichtung eines Haus...                    mehr lesen...                
                    
                    Rechtssatznummer       1               Entscheidungsdatum       16.03.2022               Index:        40/01 VerwaltungsverfahrenL82005 Bauordnung Salzburg                   
Norm:        VVG §4VVG §5BauPolG Slbg §20 Abs3               
Rechtssatz:          Die Vollstreckung mittels Zwangsstrafen gemäß § 5 Abs 1 VVG dient zur Durchsetzung einer Duldung oder Unterlassung oder einer Handlung, die wegen ihrer eigentümlichen Beschaffenheit sich durch Dritte nicht bewerkstelligen lässt (unvertretba...                    mehr lesen...                
                    
                    Rechtssatznummer       2               Entscheidungsdatum       16.03.2022               Index:        40/01 VerwaltungsverfahrenL82005 Bauordnung Salzburg                   
Norm:        VVG §5BauPolG Slbg §20 Abs3               
Rechtssatz:          Bei der im Titelbescheid geforderten Leistung (Ausarbeitung und Vorlage eines Sanierungskonzeptes) handelt es sich nicht um eine unvertretbare Handlung iSd § 5 Abs 1 VVG. Anders als etwa bei einem baubehördlichen Auftrag zur Errichtung eines Haus...                    mehr lesen...                
                    
                    Rechtssatznummer       1               Entscheidungsdatum       19.11.2018               Index:        40/01 VerwaltungsverfahrenL55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg                   
Norm:        VVG §5NatSchG §11VVG §4               
Rechtssatz:          Im Vollstreckungsverfahren ist der im Leistungsbefehl aufgetragene Zustand herzustellen und die Vollstreckungsbehörde ist an die sich aus dem Titelbescheid ergebende Leistungspflicht gebunden. Das Wesen einer Ersatzvorna...                    mehr lesen...