Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.01.2020, Zlen. XXXX , wurde der Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 BFA-VG iVm 57 Abs. 1 AVG zum Ersatz der zur Durchsetzung der gegen ihn gesetzten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entstandenen Dolmetschkosten in Höhe von 233,10 Euro und 211,40 Euro, insgesamt sohin 444,50 Euro, verpflicht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem erstangefochtenen Schreiben vom XXXX informierte die belangte Behörde den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin – nach dessen erfolgtem Antrag auf Feststellung, dass keine Gebühren- und Entgelte nach dem Rundfunkgebührengesetz bestünden –, dass die Tatbestandsvoraussetzung „Betreiben von Rundfunkempfangs-einrichtungen“ vorliegen und der Beschwerdeführerin Rundfunkgebühren und damit verbundene Abgaben und Entgelte vorgeschrieben werden würd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem erstangefochtenen Schreiben vom XXXX informierte die belangte Behörde den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin – nach dessen erfolgtem Antrag auf Feststellung, dass keine Gebühren- und Entgelte nach dem Rundfunkgebührengesetz bestünden –, dass die Tatbestandsvoraussetzung „Betreiben von Rundfunkempfangs-einrichtungen“ vorliegen und der Beschwerdeführerin Rundfunkgebühren und damit verbundene Abgaben und Entgelte vorgeschrieben werden würd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem erstangefochtenen Schreiben vom XXXX informierte die belangte Behörde den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin – nach dessen erfolgtem Antrag auf Feststellung, dass keine Gebühren- und Entgelte nach dem Rundfunkgebührengesetz bestünden –, dass die Tatbestandsvoraussetzung „Betreiben von Rundfunkempfangs-einrichtungen“ vorliegen und der Beschwerdeführerin Rundfunkgebühren und damit verbundene Abgaben und Entgelte vorgeschrieben werden würd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Bescheid vom XXXX zur Geschäftszahl 1. Mit dem ersten angefochtenen Bescheid vom römisch 40 zur Geschäftszahl XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27.11.2012 wurden dem Beschwerdeführer "gem. §§ 1, 2, 3, 4, 6 RGG iVm § 31 ORF-Gesetz, § 1 Kunstförderungsgesetz und § 5 des Burgenländischen Kulturförderungsbeitragsgesetzes die fälligen Rundfunkgebühren und sonstigen damit verbundenen Abgaben, Entgelte sowie Säumniszuschläge für eine Radio- und Fernsehmeldung beginnend vom 01.09.2010 bis 30.11.2012 in der Höhe von €... mehr lesen...