Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1255/49 B 18. November 1949 VwSlg 1098 A/1949 RS 1 Stammrechtssatz In der Beschwerde wird die einem Erlass beigesetzte Vollstreckbarkeitsklausel angefochten. Zu diesem Punkt ist festzustellen, dass diese Klausel an sich keinen Bescheid darstellt, sondern - wie schon aus dem Wortlaut des §... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hat gemäß § 7 Abs 4 EO die Titelbehörde (und nicht die Behörde, die die Bestätigung erteilt hat) zu entscheiden. Das ist dann, wenn ein Berufungsbescheid ergangen ist (auch wenn dieser auf Grund eines Einspruches gegen eine Strafverfügung gemäß § 49 Ab... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsnorm des § 3 Abs 2 VVG 1950 erstreckt sich in Ermangelung einer anderen, für die Entscheidung bestehenden Kompetenzvorschrift nicht nur auf die Entgegennahme der Einwendungen, sondern auch auf deren materielle Erledigung; das Gleiche muss auch bei Anträgen auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestäti... mehr lesen...
In der Jahreshauptversammlung der Wasserwerksgenossenschaft S - die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - wurde am 8. November 1973 unter Pkt. 9 der Tagesordnung beschlossen, für größere Zu- und Neubauten eine Anschlussgebühr in der Höhe von S 50,-- pro Quadratmeter einzuheben. In der Ausschusssitzung der Mitbeteiligten vom 29. Mai 1974 wurden sodann die Summen (Beträge) für die Mitglieder beschlossen, hinsichtlich der Beschwerdeführerin - ein Mitglied di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob in seinem an den Magistrat der Stadt Wien gerichteten Schriftsatz vom 5. April 1976 unter gleichzeitiger Bekämpfung der jeweiligen Vollstreckbarkeitsbestätigung Einwendungen gegen die die Kultussteuerbeträge betreffenden Rückstandsausweise der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 6. März 1974 und vom 5. Dezember 1975. Mit dem Vorbringen, dass über diese Anträge durch den Magistrat der Stadt Wien bis dahin nicht entschieden worden sei, verlangte der Be... mehr lesen...